• Communiqué de presse de BETTER FINANCE du 6 avril 2022 au sujet d'une compensation pour investeurs WIRECARD.

Author: BETTER FINANCE and DSW

Dutch foundation to enable assertion of claims against EY Deutschland and EY Global – at no cost and risk-free.

Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 06 April 2022 – Wirecard AG’s bankruptcy is likely one of the biggest economic scandals in German history. Within no time it became clear that the high-tech hopes for online payments were nothing but a colossal fraud scheme. Several thousands of private investors lost their entire capital because they trusted the company. They believed the Wirecard story because of the consistently growing sales and profits, which for over a decade were audited and certified without question by EY accountants.

Foundation under Dutch Law Perfect Litigation Vehicle – at No Risk for Affected Investors

Against this background, the aggrieved investors will wonder how they can claim compensation for their losses against EY successfully, and at no risk. Together with the law firms of Nieding+Barth (Frankfurt am Main) and AKD Benelux Lawyers (Amsterdam), which specialize in capital market law, DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), the leading German association for the protection of investors, has the answer. A not-for-profit foundation was set up under Dutch law as a litigation vehicle: Stichting Wirecard Investors Claim. “The advantage of using a Dutch foundation opens up the possibility of reaching a settlement with EY (including EY Global) for all injured Wirecard investors in Europe. The choice of a Dutch foundation offers options that are not available under German law”, said Marc Tüngler, managing director of DSW.

EY Global to be Held Co-Responsible

The Foundation will be targeting EY Global as well as EY Germany and other EY entities involved in the audit. ‘This is only logical, from our point of view, as EY Global failed in its supervision of EY Deutschland, and for that reason is also liable for the investors’ losses. It would be unacceptable if EY Global were to get away with this’, commented Klaus Nieding of Nieding+Barth lawyers. The additional advantage of involving EY Global is that it has the financial means to offer Wirecard investors meaningful compensation. ‘If EY Deutschland/Global would prove unwilling to settle amicably, we will go to court. We are currently drafting the statement of claim so we can file it with the competent court in time. In none of these scenarios the Wirecard investors will pay the litigation costs, as these are covered by the foundation ‘, Nieding continued.

Over 30,000 Registered Victims – Damages Exceed 1.5 Billion Euro

Professor Gunther Friedl, one of Germany’s most renowned economists, is chairing the foundation’s board. Professor Friedl is Professor of Business Administration at the Technical University of Munich, where he holds the Chair of Management Accounting and is Dean of the TUM School of Management. ‘We are thrilled that Professor Friedl has agreed to chair the foundation. Clearly, besides the damages and the number of victims, the foundation’s reputation is decisive for its success ‘, said Tüngler. He added: “Over 30,000 victims have registered with DSW, seeking around 1.5 billion Euro in damages”.

EY – Wambach Report Confirms Failure

Following the bankruptcy, doubts about the audits by EY grew. “And with it the pressure on the accountancy firm, which in the Wirecard case remains one of the defendants who has the capital to settle the claim”, commented Patrick Haas, partner at AKD Benelux Lawyers. The so-called Wambach Report clearly showed that EY consistently failed to observe basic principles of auditing.

KapMuG-Proceedings Fall Short

Recently the Munich Court issued an order for reference for capital investor model proceedings (KapMuG-proceedings) in an action initiated by shareholders against both the former CEO of Wirecard, Markus Braun, and EY Deutschland. It is now up to the Bavarian Supreme Court to decide whether it will come to KapMug proceedings in this case. In any case, it is not possible to initiate KapMuG-proceedings against EY Global.

Foundation Offers Solution for All Victims

All investors affected by Wirecard can join the foundation, including non-German investors. This is why BETTER FINANCE, the European Federation of Investors and Financial Services Users, supports the action.

As of now, affected investors can register at https://www.dsw-info.de/en/wirecard-info-service/ free of charge. After registration, they will receive more information. Of course, only victims who have not yet joined an action can take part in the action to be filed by the foundation. "The prohibition of so-called double lis pendens does not allow parties to take part in several proceedings at the same time", said Nieding, emphasizing that victims should take action now, and register with the foundation

 

  • Á ce sujet, DSW a publié un communiqué en langue allemande "Schadensersatz für WIRECARD-Anleger". Suivez le lien: Schadensersatz

 

  • Communiqué de presse de BETTER FINANCE du 3 novembre 2020 sur les défaillances et les conflits d'intérêts des organismes de contrôle financier nationaux: Suivez le lien contrôle financier
  • DSW "Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz" a publié dans son "DSW Newsletter-Juli 2020" une prise de position sur l'affaire WIRECARD. Vous trouvez ce bulletin en suivant le lien DSW Newsletter

  • Un communiqué de presse de BETTERFINANCE à ce sujet est disponible sous le lien Betterfinance
  • Extrait de la "Newsletter Summer 2020" de BETTERFINANCE newsletter

DSW Update vom 16. Februar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem es schon wieder einige Zeit her ist, dass wir Sie in Sachen Wirecard mit einem Update versorgt haben, möchten wir heute auf die Entwicklungen in den letzten zwei Monaten etwas detaillierter eingehen.

Dabei möchten wir uns unser heutiges Rundschreiben in drei Teile untergliedern.

             Zunächst möchten wir über den Stand des Insolvenzverfahrens berichten.

             Danach soll es um die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Aufklärung des Wirecard-Skandals, insbesondere in Bezug auf EY gehen.

             In einem dritten Teil möchten wir darstellen, welche Möglichkeiten Ihnen derzeit offenstehen und insbesondere das Verhältnis von möglichen Klagen und der von uns zwischenzeitlich gegründeten niederländischen Stiftung erläutern.

1. Stand des Insolvenzverfahrens

Nach den letzten Informationen aus dem Büro des Insolvenzverwalters ist davon auszugehen, dass sich das Verfahren, insbesondere die Registrierung und Verarbeitung der von Ihnen eingereichten Forderungsanmeldungen, noch einige Monate hinziehen wird.

Mit unserem letzten Rundschreiben hatten wir dargestellt, dass bereits zum seinerzeitigen Zeitpunkt Forderungen in Höhe von knapp 12,5 Milliarden Euro angemeldet worden waren. Es ist davon auszugehen, dass sich diese beträchtliche Summe in der Zwischenzeit nochmals erhöht hat.

Geht man weiter davon aus, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, weitere Vermögensgegenstände zu veräußern und auch die einschlägigen Versicherungen der potentiellen Anspruchsgegner in Anspruch zu nehmen, so ist ein Gesamtbetrag auf der Haben-Seite von rund 1 – 1,5 Milliarden Euro nicht unwahrscheinlich. Würde ein derartiges Vermögen zur Verteilung anstehen, so würde dies auf eine Befriedigungsquote von rund 10 Prozent hindeuten.

Zu berücksichtigen ist, dass auch weiterhin Forderungsanmeldungen möglich sind. Sofern Sie Ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, ist dies also auch noch denkbar.

Ggf. fallen für die nachträgliche Anmeldung von Ansprüchen Gebühren an. Diese belaufen sich jedoch auf lediglich rund 20,00 Euro, so dass die Gebührenerhebung nicht im Wege stehen sollte.

Sollten Sie eine Anspruchsanmeldung noch nachholen wollen, so stellen wir Ihnen bei Bedarf sehr gerne das entsprechende Formular und unsere DSW-Ausfüllanleitung dafür zur Verfügung.

2. Aktuelles zum Untersuchungsausschuss und zur Sachverhaltsaufklärung insbesondere in Bezug auf das Fehlverfahren von EY

Wie Sie verfolgen auch wir die Berichterstattung im Fall Wirecard sehr aufmerksam und haben mit Ihnen die Erfahrung machen müssen, dass sich die Nachrichtenlage fast täglich ändert. Ihre und unsere Aufmerksamkeit genießen dabei vor allem die Aktivitäten des Wirecard-Untersuchungsausschusses.

Daneben sind wir sehr erschrocken über die Nachrichten, die uns in Bezug auf das Wirken der BaFin erreichen. Dass BaFin-Mitarbeiter mit Wirecard-Aktien und Produkten auf die Wirecard-Aktie – möglicherweise auch unter Ausnutzung von Insiderwissen – gehandelt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Dieser Aspekt wird nochmals gesondert zu beurteilen sein und ist selbstverständlich Teil unserer Recherchen und auch rechtlichen Überlegungen. Mindestens einen ähnlichen Fall soll es übrigens bei der APAS, der Abschlussprüfer Aufsichtsstelle gegeben haben. Wenn sich das bewahrheitet, sind wir natürlich auch darüber sehr bestürzt.

Wie bisher befindet sich weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im Fokus unserer Prüfungen. Nachdem Vertreter von EY im Untersuchungsausschuss bislang lediglich mit Plattitüden und damit leeren Aussagen für zusätzliche Verärgerung gesorgt haben, hat sich in dieser Woche ein sehr wichtiger Aspekt ergeben. So hat der Bundesgerichtshof die Wirtschaftsprüfer von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Bisher hatte sich EY hinter genau dieser Verschwiegenheitspflicht versteckt, so dass nunmehr also der Weg frei ist, dass EY ihre Sicht und Wertung des Sachverhaltes im Untersuchungsausschuss vortragen kann.

Natürlich wird sich EY nicht selbst belasten. Allerdings möchten wir an dieser Stelle unterstreichen, dass wir von der Arbeit der den Untersuchungsausschuss initiierten Parteien und handelnden Personen, und damit den Vertretern der FDP, Grünen und auch Linken, höchst positiv beeindruckt sind und großes Vertrauen haben, dass im Untersuchungsausschuss nicht nur die richtigen Fragen gestellt werden, sondern auch die notwendige Transparenz herbeigeführt wird, um klarer auf den Fall und auf die seinerzeitigen Vorgänge schauen zu können.

Dies ist – wie wir es immer wieder betont haben – für uns der zentrale Ausgangspunkt, um Ihnen zur rechten Zeit die richtige Empfehlung geben zu können, wie Sie Ihre Schadenersatzansprüche und damit Ihre Rechte mit möglichst geringem Risiko geltend machen können.

3. Wirecard-Stiftung und Schadenersatzklagen

Die Zeit seit unserem letzten Rundschreiben haben wir dazu genutzt, unsere Ankündigung umzusetzen und gemeinsam mit Partnern eine niederländische Stiftung zu gründen. Sinn und Zweck dieser Stiftung ist, den Weg für eine weltweite Einigung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY möglich zu machen. Dabei zielen wir nicht nur auf EY Deutschland ab, sondern auf die globale EY-Gruppe.

Derartige Stiftungen führten bereits - unter Begleitung der DSW - in Fällen wie Shell, World Online oder Fortis zu Zahlungen in Milliardenhöhe an die geschädigten Anleger.

Aus Reputationsgründen müsste auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY den Mehrwert einer solchen Stiftungslösung erkennen. Ein Einlenken von EY in der jetzigen Phase ist noch nicht zu erwarten. Gerade die in dem vorherigen Abschnitt erwähnte Entbindung von EY von ihrer Verschwiegenheitspflicht und damit die Aussagen im Untersuchungsausschuss werden die Weichen hier entsprechend stellen.

Nachdem die Stiftung gegründet ist und ihre Arbeit aufnimmt, werden auch Sie bald die Möglichkeit haben, sich bei der Stiftung kostenlos zu registrieren und über diesen Weg an einem möglichst attraktiven Vergleich zu partizipieren. Wie und wann dies möglich ist, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben genau erläutern. Wir haben übrigens bereits einen Gesprächskanal zu EY konstituiert. Es bleibt abzuwarten, ob EY und ggfs. auch dritte Adressen sich für eine Entschädigungslösung für die betroffenen Investoren offen zeigen. Dies sollte nicht nur im Interesse von EY, sondern vielmehr auch anderer Adressaten sein, damit dauerhaft die Existenz einer vierten großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die deutsche Wirtschaft gesichert ist. Klar ist, dass wir bis zu einer zufriedenstellenden Lösung der Problematik im Hinblick auf die betroffenen Anleger EY ablehnen müssen, sofern diese als Abschlussprüfer in anstehenden Hauptversammlungen zur Wahl steht.

Die Stiftungslösung steht dabei neben Schadenersatzklagen, die teilweise bereits eingereicht wurden oder aber noch eingereicht werden. Insofern besteht hier keine Konkurrenz. Durch die Einreichung einer Schadenersatzklage nehmen Sie sich also nicht die Chancen, von einem möglichen Vergleich über den Stiftungsweg zu profitieren.

Ohne zu wiederholen, was wir bereits bisher in unseren Rundschreiben dargelegt haben, ist unserer Ansicht nach ein isoliertes Vorgehen gegen EY Deutschland unter gewissen Voraussetzungen sinnvoll. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder aus anderen Gründen die Verfolgung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer Schadenersatzklage schon heute umsetzen wollen, steht dem also die Stiftungslösung nicht im Wege. Auch wenn Sie bereits eine Klage eingereicht haben, sollten Sie sich unbedingt bei Stiftung anmelden, um auch der Stiftungslösung die notwendige Relevanz zu geben.

Sofern Sie bereits heute klageweise Ihre Ansprüche geltend machen möchten, bitten wir Sie, sich bei uns melden.

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind.

Wir werden dann einen entsprechenden Kontakt zu einschlägigen Anwälten herstellen, die sich um alles Weitere für Sie kümmern.

Ergänzend möchten wir auch darauf hinweisen, dass auch das Thema Prozessfinanzierung für uns weiterhin eine hohe Priorität hat.

Allerdings werden wir Ihnen allein einen Prozessfinanzierer vorschlagen, der Ihnen 1. das gesamte Risiko nimmt und Sie damit vollends von jeglichem Kostenrisiko freistellt und 2. so finanzkräftig ist, dass möglichst auch alle Geschädigten von einer Finanzierung profitieren können.

Abschließend bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.

Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und auch einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de

Wir verbleiben mit besten Grüßen

 

Marc Tüngler            Thomas Hechtfischer